Gebührenordnungen - KauferingerMitte

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Regelmäßige Aktualisierung der Gebührenordnungen: Gemäß Artikel 62 Gemeindeordnung ist jede Gemeinde gesetzlich verpflichtet, sich vorrangig über Beiträge und Gebühren zu finanzieren.
Die Höhe der Gebühren wird in entsprechenden Gebührenordnungen festgelegt.
Werden diese Gebührenordnungen nicht laufend aktualisiert, wird evtl. auf mögliche Einnahmen verzichtet.

Ein Negativbeispiel hierfür im Markt Kaufering ist die „Friedhofsgeührensatzung“.
Diese Satzung wurde 15 Jahre nicht angepaßt und dem Markt Kaufering gingen Tausende von Euro verloren.

Die „Kauferinger Mitte“ fordert daher die regelmäßige Aktualisierung der Gebührenordnungen, d. h. spätestens alle vier Jahre sollte jede Gebührenordnung überprüft werden.

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